RSV-Impfung
Ziel ist es, RSV-bedingte Atemwegserkrankungen und durch sie verursachte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle zu reduzieren.
Die Impfung soll möglichst im September oder Anfang Oktober erfolgen, um in der darauffolgenden RSV-Saison (Oktober bis März) einen bestmöglichen Schutz zu bieten. Sie kann gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung erfolgen.
Die RSV-Impfung erfolgt als Einmaldosis.
Inwiefern zu einem späteren Zeitpunkt Auffrischimpfungen erforderlich sind, lässt sich laut STIKO auf Basis der aktuellen Datenlage noch nicht beantworten.
Die Impfempfehlung der STIKO gilt für
- Menschen ab 75 Jahren (Standardimpfung)
- Menschen zwischen 60 und 74 Jahren, die an einer schweren Form einer Grunderkrankung leiden
- Menschen jeden Alters, die in einer Pflegeeinrichtung leben (Indikationsimpfung).
Zu den Grunderkrankungen gehören laut STIKO unter anderem schwere Formen von
- chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane,
- chronischen Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen,
- chronischen neurologischen und neuromuskulären Erkrankungen,
- hämatoonkologischen Erkrankungen,
- Diabetes mellitus mit Komplikationen sowie einer
- schweren angeborenen oder erworbenen Immundefizienz.
Die STIKO weist darauf hin, dass leichte oder unkomplizierte beziehungsweise medikamentös gut kontrollierte Formen der chronischen Erkrankungen nach jetzigem Wissensstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einhergehen.