Aktuelle Informationen zu

Corona-Tests

 

(PCR- und Antikörper-Tests)

Bitte beachten Sie:

Diese Regelungen gelten nur für die Bestandspatient:innen der Hausarztpraxis Dr. Mönnich. Alle anderen Personen wenden sich bitte an ihren Hausarzt bzw. an das Gesundheitsamt.

Mögliche Situationen

 

  • Sie haben Symptome, die auf eine Corona-Infektion hinweisen und haben einen positiven Schnelltest
  • Sie glauben, dass Sie eine Corona-Infektion durchgemacht haben und möchten nun Gewissheit?

1. Corona-Test (PCR-Test) für Patienten mit Erkältungssymptomen und positivem Schnelltest

 

Für Personen mit Erkältungssymptomen findet zunächst ein Gespräch (telefonischer Rückruf) mit dem Arzt statt. Dieser entscheidet, ob ein Test durchgeführt wird.

 

Ein positiver Schnelltest sollte mit einer PCR bestätigt werden. 

 

Was ist zu tun?

Kommen Sie nicht in die Arztpraxis. Rufen Sie uns an.

 

Wir entscheiden dann gemeinsam über das weitere organisatorische, diagnostische und therapeutische Vorgehen.

 

Aus organisatorischen Gründen nennen wir Ihnen telefonisch einen Termin in unserer Infekt-Sprechstunde, meist am gleichen Tag. 

Klingeln Sie an der Praxis-Tür und warten Sie zum Termin vor der Praxis.

Bringen Sie Ihre Krankenversichertenkarte mit.

2. Sie glauben, dass Sie eine Corona-Infektion durchgemacht haben, fühlen sich wieder fit und möchten nun Gewissheit (Antikörper-Test)?

 

Wir beraten Sie gern, ob ein Antiköper-Test bei Ihnen zu empfehlen ist und können die Probe sofort nehmen. 

 

Der richtige Zeitpunkt der Antikörper-Bestimmung ist

ca. 6 Wochen nach der symptomatischen Erkrankung.

 

Als Selbstzahlerleistung sind Labor- und Beratungskosten zu begleichen. Zur Zeit werden die Kosten von den gesetzlichen Kassen nur in Ausnahmefällen übernommen. Sofern Sie nicht akut erkrankt sind, können Sie für den Test jederzeit während der Sprechstunden vorbeikommen. Das Ergebnis erhalten Sie in der Regel am nächsten  Werktag.

Bringen Sie Ihre Krankenversichertenkarte mit.

Wenn Sie mittels PCR positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, müssen Sie sich lt. Infektionsschutzgesetz in Quarantäne begeben.