Elektronisches Rezept (eRezept)

Das eRezept betrifft zur Zeit nur apothekenpflichtige Arzneimittel für gesetzlich versicherte Patienten.

Hilfsmittel-Rezepte, BtM-Rezepte und Privat-Rezepte gibt es weiterhin in Papierform.

 

Sie bekommen also für eine Medikamenten-Verordnung kein rosa Rezept mehr, sondern das eRezept wird aus der Praxis elektronisch an einen zentralen Server versandt. 

In der Apotheke Ihrer Wahl identifizieren Sie sich mit Ihrer Versichertenkarte und Sie erhalten Ihr Medikament.

 

Wenn Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal in der Praxis eingelesen ist, ist es für ein Rezept nicht mehr erforderlich, selbst in die Praxis zu kommen.

Sie nutzen den Bestellservice oder nehmen telefonischen Kontakt mit der Praxis auf. Das Medikament können Sie dann in der Regel am Folgetag in der Apotheke abholen.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die AU, bisher bekannt als „gelber Schein“, haben Sie bis- lang als ein Original mit zwei Durchschlägen erhalten. Das Original war für Ihre Krankenkasse bestimmt, jeweils ein Durchschlag für Ihre Unterlagen und Ihren Arbeitgeber. Waren Sie krank, mussten Sie die Dokumente bisher noch per Post an den Arbeitgeber und die Krankenkasse senden. Das ändert sich nun.

 

Den Durchschlag für die Krankenkasse verschickt Ihre Arztpraxis nun digital. Sie erhalten nur noch eine Ausfer- tigung für Ihre eigenen Unterlagen, damit Sie wissen, von wann bis wann Sie krankgeschrieben sind.

 

Ihren Arbeitgeber müssen Sie weiterhin per Telefon oder E-Mail über Ihre Krankschreibung informieren. Daraufhin ruft dieser Ihre AU-Daten bei der Krankenkasse elektronisch ab.

 

Sind Sie arbeitssuchend, SchülerIn, Studierende oder MinijobberIn in einem Privathaushalt? Dann benötigen Sie weiterhin eine Papierbescheinigung für das Jobcenter, die Schule oder den Arbeitgeber. Sagen Sie in diesem Fall einfach in der Praxis Bescheid.

Das neue Verfahren gilt nicht für Privatversicherte, AU-Bescheinigungen aus dem Ausland und Bescheinigungen bei Krankheit eines Kindes.

 

Wenn die digitale Übermittlung einmal nicht möglich sein sollte, erhalten Sie die Ausdrucke für die Krankenkasse und den Arbeitgeber auf Papier. Sie sehen etwas anders aus als bisher, der Weg ist aber der gleiche: Sie müssen die Krankschreibung dann selbst an Ihre Krankenkasse und Ihren Arbeitgeber senden.